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Wheelie-Bar für Freeliner EVO III

99,00 € inkl. MwSt.

inkl. Befestigungs-Material, empfohlen bei Steigungen/Bergtouren als Überschlagschutz, oder im Industrieeinsatz Ist bei der 15/km/h Version mit Krankenfahrstuhlzulassung bereits inklusive.   Hersteller/Vertrieb/Marke   eMotion42 GmbH, Durmersheimer Str. 159, […]

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Schlagwörter: Kategorien: , Artikelnummer: EVOIIIWB1

Zusätzliche Informationen

inkl. Befestigungs-Material, empfohlen bei Steigungen/Bergtouren als Überschlagschutz, oder im Industrieeinsatz

Ist bei der 15/km/h Version mit Krankenfahrstuhlzulassung bereits inklusive.

 

Hersteller/Vertrieb/Marke   eMotion42 GmbH, Durmersheimer Str. 159, 76189 KA, info@freeliner.de  |  +49

 

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestand und innerhalb des Gewährleistungszeitraums erkennbar wird, und müssen kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen Preisminderung oder vollständige Erstattung des Kaufpreises anbieten. Was ist zu tun: 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum; für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien

Gesetzliche Gewährleistung

Beim Kauf gilt die gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Alle Informationen dazu enthält der EU-Hinweis.

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    Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestand und innerhalb des Gewährleistungszeitraums erkennbar wird, und müssen kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen Preisminderung oder vollständige Erstattung des Kaufpreises anbieten. Was ist zu tun: 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum; für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien