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Freeliner EVO III Worker 20 – für Industrie, Lieferdienste, Fun und mehr – nur auf Vorbestellung

ab 3.999,00 € inkl. MwSt.

Standardfahrwerk (ohne Luftunterstützung), Sportsitz, 20 km/h – für Industrie

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Persönliche Beratung. Wir sind gerne für Sie da.
Schlagwörter: Kategorien: , Artikelnummer: EVOIIIW20

Zusätzliche Informationen

Gewicht59 kg
Akkusystem

Basis-Akku 26Ah, Range-Akku 31,2Ah, Ultra-Akku 40Ah

Sitz-System

Sport-Sitz, Komfort-Sitz, Schalen-Sitz groß

-Achtung: auf dem Bild ist der Worker mit Komfortsitz abgebildet!
verfügbar erst ab 2025 – auf Vorbestellung – Lieferzeit etwa 4 Monate!

Freeliner EVO III in der Standardversion für Fun / Industrie-Einsatz /Auslieferungen – ohne Luftfederfahrwerk, mit Sportsitz sowie mit umfangreicher Standard Ausstattung:

✓ 2 * Hinterrad Elektromotoren mit 2*2000 Watt Peak Leistung – wartungsfrei/lautlos/effizient
✓ 5 A Power Ladegerät – für externes und internes Laden
✓ Akkufach in Standfläche, Schnellwechsel, abschließbar, Ladeport in Front
✓ 150 kg Zuladung, Stahlrohrrahmen Schwarz matt, Lenkradschloß
✓ Faltvorbau klappbar; Sitzsystem entnehmbar – zur Mitnahme im Auto -B/H/L: 64/72/150 cm
✓ TFT-Multifunktions-Display, unterschiedliche Fahrmodi einstellbar, Trip, Schlüsselschalter
✓ LED-Lichtsystem, Hupe, Bremslicht, Blinkervorbereitung, Rückwärtsgang, Tempomat,
Fernlicht, USB Ladeport
✓ Allseason-Ganzjahresbereifung
✓ Zulassungspapiere (COC/TÜV Abnahme)

Unterschied Freeliner EVO III zum Vorgängermodell EVO II

• mehr Beinfreiheit im Durchstieg
• integriertes Lenkradschloss
• LED Doppelscheinwerfer
• kontrastreiches Farb- Display + Multifunktions-Bedienelemente – mit USB Ladeport!
• Schlüsselschalter statt Chips
• weiterhin klappbar zur Mitnahme im Auto – allerdings ohne den Mittelklappmechanismus
• Identische Abmaße wie bisher – mit Höhenverstellung des Lenkers + Schnellverschluss für den Sitz für Fahrer zwischen 120 bis 210 cm Körpergröße
• weiterhin als 6/20 oder 45 km/h Version erhältlich – und natürlich auch mit Krankenfahrstuhlzulassung mit 15 km/h – für Zuzahlungen durch Krankenkassen und Berufsgenossenschaften
• kommt gleich serienmäßig mit dem beliebten 2*2 kW Doppelmotor Hinten – eine Front-/Allradversion wird es vorerst nicht mehr geben und ist dank der Kraft nicht notwendig
• noch tieferer Schwerpunkt dank unten liegendem Akku – der Akku befindet sich nun unter dem Trittbrett – herausnehmbar + abschließbar – für modulare Akkus von 20 bis zu 40 Ah für noch größere Reichweiten
• Schnellladesystem mit 5 A (20 Ah Akku in 4 h vollständig geladen, Turbo-Schnellader mit 9 A optional für externes Laden – 2h Ladezeit)
• 150 kg Zuladung
• Stahlrohrrahmen statt Alurahmen – dadurch etwa 8 kg schwerer (hat damit das gleiche Gewicht wie die Allradversion vorher)
• wieder mit dem bewährten Modulbaukasten-System mit Optionen wie Schalensitz/Topcase/Körbe/Alarm/GPS-Tracker/Blinker/Stockhalter/Fußrastensystem/Daumengasgriff/Heckträger für die Anhängerkupplung
• Ganzjahresreifen mit Stollenprofil – für optimalen Grip auf allen Untergründen + Fahrkomfort – extra dicke Gummierung als Pannenschutz
• High-End Luftfederelement hinten – voll einstellbar auf das Fahrergewicht
• High-End Upside-Down Feder-Doppelbrückengabel vorne – für noch mehr Fahrstabilität – voll einstellbar auf das Fahrergewicht – nur Schweben ist schöner
• und das Beste: ca. 2000,- € Preisvorteil, dank effizienterer Fertigung + Rahmenbau (in der Mitte nicht mehr klappbar)
• keine Option auf Torsionsachse/Seitenneigung mehr – 95% unserer bisherigen Freeliner Kunden fahren mit der starren Achse
• die Freeliner Variante „Lowliner“ wird später folgen – Version mit extrem niedrigem Reha-Armlehnen-Drehsitz für den Rollstuhltransfer

 

Homologations-Zertifikat:   e13*168/2013*02245*00

Handelsname:                       Freeliner EVO III Basic; EVO III Air20; EVO III Air45

Hersteller/Vertrieb/Marke  eMotion42 GmbH, Durmersheimer Str. 159, 76189 KA, info@freeliner.de  |  +49 1773469615

Manufacturer                        MAXMOV Ltd. London

Akku MSDS                            CCJC20241323302

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestand und innerhalb des Gewährleistungszeitraums erkennbar wird, und müssen kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen Preisminderung oder vollständige Erstattung des Kaufpreises anbieten. Was ist zu tun: 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum; für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien

Gesetzliche Gewährleistung

Beim Kauf gilt die gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Alle Informationen dazu enthält der EU-Hinweis.

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